Der Hatz Konzern verpflichtet sich zu einem fairen Umgang mit allen Geschäftspartnern und Interessensvertretern. Insbesondere tragen alle an den Geschäftsprozessen Beteiligten als Mittler zwischen dem eigenen Unternehmen und dem jeweiligen Partner Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft.
Hatz verpflichtet sich insbesondere, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze und maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig sind, zu beachten.
Die in dieser Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des „Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.“, des „UN Global Compact“, den ILO-Konventionen, auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen.
Korruption, Erpressung und Bestechung jeglicher Form werden von uns weder ausgeübt noch geduldet. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen.
Insbesondere gilt:
Jedweder persönliche Vorteil als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr darf weder angenommen, angeboten, gefordert, versprochen, gewährt noch gebilligt werden, sofern sie mit der Absicht geleistet werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei der die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu beeinträchtigen.
Hatz strebt eine nachhaltige, professionelle und auf wirtschaftlichen Grundsätzen aufbauende Beziehung zu ihren Geschäftspartnern an. Jede Vermischung von privaten und geschäftlichen Interessen zwischen Mitarbeitern des Hatz Konzerns und seinen Kunden, Lieferanten, Beratern und sonstigen am Geschäftsprozess Beteiligten, die das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter oder berechtigte Interessen des Hatz Konzerns beeinträchtigt, kann zu Interessenkonflikten führen und wird abgelehnt. Hatz erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Es ist insbesondere untersagt, sich an den Unternehmen von Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen. Ein Interessenkonflikt ist immer dann gegeben, wenn Art und Umfang einer solchen Beteiligung geeignet ist, Handlungen in Ausübung der Tätigkeit bei Hatz in irgendeiner Form zu beeinflussen.
Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte wird respektiert und unterstützt. Dazu gehört selbstredend die Verhinderung jeglicher Beteiligung des Unternehmens an Menschenhandel oder moderner Sklaverei.
Jegliche Form von Zwangsarbeit wird strikt abgelehnt.
Die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten werden beachtet. Insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) sollen als Maßstab gelten und beachtet werden. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten. Die Rechte junger Arbeitnehmer sind zu schützen und besondere Schutzvorschriften einzuhalten.
Arbeitnehmer sind mit Respekt und Würde zu behandeln. Die Mitarbeiter von Hatz sind aufgefordert, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität. Außerdem sind sexuelle Belästigung und unangemessene Behandlung am Arbeitsplatz strengstens untersagt.
Die Mitarbeiter von Hatz sind aufgefordert, die vorstehenden Verhaltensregeln bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, insbesondere auch bei der Auswahl von Geschäftspartnern, zu beachten. Partner, bei denen Zweifel bestehen, dass sie diese Verhaltensregeln (z. B. hinsichtlich Zwangs- und Kinderarbeit, Menschenrechte) einhalten, sind aufzufordern, umgehend diesen Verhaltensregeln Rechnung zu tragen, gegebenenfalls sind sie durch andere Geschäftspartner zu ersetzen.
Hatz bestärkt ausdrücklich alle Mitarbeiter, sich gegen unethische Verhaltensweisen auszusprechen. Für die Kommunikation von Verdachtsfällen steht ein klarer und vertraulicher interner Prozess zur Verfügung.