Um die Belastung durch karzinogene Dieselpartikelemissionen in mehr als schultertiefen Gräben zu reduzieren, sind die Maschinenführer von dieselbetriebenen Geräten wie Rüttelplaten in diesen Arbeitsbereichen verpflichtet, entsprechende persönliche Schutzausrüstung anzulegen. In allen anderen ganz, oder teilweise, geschlossenen Arbeitsbereichen dürfen die dieselbetriebenen Verdichtungsgeräte ohne DPF nicht eingesetzt werden. Die mit dem DPF ausgestatteten Motoren dagegen stoßen so wenig Schadstoffe aus, dass diese Schutzmaßnahmen in tiefen Gräben bei entsprechend ausgestatteten Vibrationsplatten entfallen können. In bereits genannten (teil-)geschlossenen Arbeitsbereichen wird deren Einsatz überhaupt erst ermöglicht.