Umweltpolitik

In unserem Unternehmen wird der Umweltschutz als wichtiger Bestandteil der Unternehmensziele angesehen. Wir sind uns bewusst, dass unsere Tätigkeit trotz aller Anstrengungen die Umwelt beeinträchtigt. Es ist daher unsere Aufgabe, diese Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dabei wollen wir den Umweltschutz nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Forderungen vorantreiben, sondern darüber hinaus die Umweltauswirkungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Umfang angemessen und kontinuierlich verringern.

Umweltschutz bezieht sich bei der Fa. Hatz nicht nur auf die Produkte, sondern auch auf alle Unternehmenstätigkeiten.
Durch verantwortungsbewusstes Denken und Handeln wollen wir eine Verbesserung unserer Aktivitäten zum Umweltschutz erzielen. Folgende Punkte wollen wir anstreben:

  • Zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes werden konkrete Umweltziele formuliert und die Mittel und Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt bzw. bereitgestellt.

  • Das Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeiter für die Umwelt auf allen Organisationsebenen durch Schulung und Information fördern.

Bereits bei der Entwicklung unserer Produkte folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Langlebigkeit

  • Einhaltung der europäischen und amerikanischen Abgasemissionsgesetzgebung

  • Umweltfreundliches Betriebsverhalten
    • niedriger Kraftstoffverbrauch
    • geringe Lärmentwicklung
    • reduzierte Abgasemissionen

  • umweltschonenden Materialeinsatz

  • umweltfreundlichen Herstellungsprozess
  • Die Umweltauswirkungen unserer Geschäfts- sowie Produktionsprozesse prüfen und beurteilen und, falls erforderlich, korrigieren.

  • Wir wollen die Umweltbelastung durch Emissionen und Abfall vermindern und, soweit möglich, beseitigen sowie Energie und Ressourcen der Natur schonend einsetzen.

  • Bei der Anschaffung neuer Anlagen werden wir umweltverträgliche Varianten bevorzugen. Wir orientieren uns dabei am Stand der Technik und den wirtschaftlichen Möglichkeiten.

  • Wir treffen Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minimierung von Umweltbelastungen, die durch mögliche Unfälle entstehen könnten um gleichzeitig unsere Mitarbeiter vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu bewahren.

  • Bei Anwendung von neuen Arbeits- und Hilfsstoffen sowie Produktions­verfahren wird die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit berücksichtigt und beurteilt.  Wir orientieren uns dabei am Stand der Technik und den wirtschaftlichen Möglichkeiten.

  • Wir verpflichten uns, unsere Sicherheitseinrichtungen in funktionsfähigem Zustand zu halten und diesbezüglich organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden oder deren Auswirkungen möglichst weitgehend zu minimieren.  Um dies zu erreichen, werden unsere Anlagen regelmäßig überprüft und wir stehen mit den zuständigen Behörden in Verbindung.

  • Mit unseren Kunden und Lieferanten, der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden pflegen wir einen offenen und sachlichen Dialog. Dabei wollen wir gemeinsam ökologische Anforderungen bewerten und bei unserem Handeln angemessen berücksichtigen.

  • In allen Bereichen des Hatz-Werkes Ruhstorf wird durch unser Management gewahrt, dass die relevanten behördlichen und gesetzlichen Umweltgesetze und Vorschriften sowie sonstigen Forderungen eingehalten werden. Dies bedingt eine regelmäßig aktualisierte Information über die umwelt- und sicherheitsrelevante Gesetzeslage sowie einen vertrauensvollen Kontakt mit den entsprechenden Behörden und Ämtern.

  • Firmen, die auf unserem Unternehmensgelände tätig sind, werden zur Einhaltung unserer Umweltvorgaben und den hiermit zusammenhängenden Maßnahmen verpflichtet.

  • Wir vergeben Aufträge nur an Unternehmen, welche die gesetzlichen Vorschriften zur Ausführung der Tätigkeiten - soweit für uns erkennbar - einhalten.

  • Wir überprüfen die im Rahmen unserer Umweltpolitik getragenen Maßnahmen durch interne Audits und führen, wo notwendig, Korrekturmaßnahmen durch.

  • Auf Verstöße gegen die Regelungen unseres Umwelt-Managementsystems, insbesondere Nichtbeachtung der Umweltpolitik und Umweltziele, wird im Rahmen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung mit den üblichen disziplinarischen Maßnahmen reagiert.